Seit geraumer Zeit wurde über eine Aufweichung
der immer noch gültigen Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt
Hannover nachgedacht. Unklar war bisher, wann und wie diese Änderungen erfolgen sollten.
Derzeit belaufen sich die Gebühren für die
Antragstellung auf 50,20 Euro für die Ortsbesichtigung und die Verwaltungstätigkeit. Um die Kosten zu minimieren, hat das ehemalige Umweltamt, jetzt Fachbereich Umwelt und Stadtgrün,
ein Antragsformular entworfen, welches wir Ihnen im Service-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen.
Die von der Landeshauptstadt
Hannover erlassene Baumschutzsatzung ist am 19. Februar 2016 als Neufassung in Kraft getreten.
- In Hannover sind weiterhin alle Laubbäume mit
einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 1 Meter Höhe, geschützt
- Neu ab
2016: Alle Nadelbäume sind erst ab einem Stammumfang von 80 cm
geschützt
- Die bisherigen Ausnahmen
behalten ihre Gütigkeit
- Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und
Esskastanie, sind in der Regel genehmigungsfrei
- Bei mehrstämmigen Bäumen werden die
Stammumfänge summiert
- Eibe, Rot- und Weißdorn, Stechpalme und
Maulbeere: Schutz bereits ab 30 cm Stammumfang, da diese Arten sehr langsam wachsen
- Verboten sind ebenso Kappungen und
Veränderungen der arttypischen Erscheinungsform der Bäume
- Auch in Kleingärten greift die
Baumschutzsatzung, der Vereinsvorsitzende ist hier der erste Ansprechpartner
- Nach erfolgter Freigabe dürfen die Bäume meist nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar gefällt werden. In der nun folgenden Brut- und
Setzzeit werden Baumfällarbeiten zur Wiederherstellung und Gewährleistung der
Verkehrssicherheit nach Ausbrüchen, Sturm- und Orkanschäden oder auch erforderlich gewordener Baumassnahmen ausgeführt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich oder direkt an uns.